Informationen für Eltern & Erziehungsberechtigte
Liebe Eltern,
wir wissen, dass es nicht immer ein gutes Gefühl ist, wenn das eigene Kind abends auf eine Veranstaltung geht – vor allem, wenn viele Menschen da sind, Musik läuft und Alkohol ausgeschenkt wird.
Genau deshalb möchten wir hier offen erklären, wie unsere Veranstaltungen ablaufen, welche Regeln gelten und wie wir mit dem Thema Jugendschutz umgehen.
Uns ist wichtig, dass Sie wissen, woran Sie sind.
Wer wir sind
J&E Events organisiert Veranstaltungen für junge Menschen und Erwachsene.
Wir arbeiten mit festen Abläufen, erfahrenem Sicherheitspersonal und klaren Regeln – besonders dann, wenn auch minderjährige Gäste anwesend sind.
Unser Anspruch ist kein „Party um jeden Preis“, sondern ein geregelter Abend, bei dem sich alle wohl und sicher fühlen können.
Einlass & Alterskontrolle
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Der Einlass erfolgt ausschließlich mit gültigem Ausweis
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Die Altersfreigabe wird bei jeder Veranstaltung klar kommuniziert
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Ohne Altersnachweis ist kein Einlass möglich
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Das Mitbringen von Alkohol oder verbotenen Substanzen ist nicht erlaubt
Diese Kontrollen werden konsequent durchgeführt – Ausnahmen gibt es nicht.
Alkohol & Verantwortung
Der Umgang mit Alkohol ist für uns ein sensibles Thema.
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Alkohol wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgeschenkt
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Unter 16 Jahren erfolgt kein Alkoholausschank
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Bei 16- und 17-Jährigen gelten die gesetzlichen Einschränkungen
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Unser Bar- und Sicherheitspersonal ist angewiesen, aufmerksam zu handeln
Wenn wir merken, dass jemand bereits deutlich alkoholisiert ist, wird kein weiterer Alkohol ausgeschenkt – unabhängig vom Alter oder Ticketstatus.
Im Zweifel entscheiden wir immer im Sinne der Sicherheit.
Sicherheit vor Ort
Während der gesamten Veranstaltung sind Ansprechpartner vor Ort, die jederzeit angesprochen werden können.
Unser Team achtet darauf, dass Regeln eingehalten werden und greift ein, wenn Situationen aus dem Ruder laufen oder sich jemand nicht wohlfühlt.
Bei gesundheitlichen Problemen oder Konflikten wird sofort reagiert.
Erziehungsbeauftragung („Mutti-Zettel“)
Je nach Veranstaltung kann für minderjährige Gäste eine Erziehungsbeauftragung erforderlich sein.
Das bedeutet:
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Eine volljährige Person übernimmt für den Abend die Aufsicht
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Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen
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Das Originalformular ist beim Einlass vorzuzeigen
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Zusätzlich werden die Ausweise der beteiligten Personen kontrolliert
Ohne eine gültige Erziehungsbeauftragung ist ein Einlass leider nicht möglich.
Wichtig zu wissen
Auch mit einer Erziehungsbeauftragung gelten:
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das Jugendschutzgesetz
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unsere Hausregeln
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unser Hausrecht
Bei Regelverstößen kann der Aufenthalt beendet werden. Eine Rückerstattung des Tickets ist in diesem Fall nicht möglich.
Kontakt
Falls Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, können Sie sich gerne bei uns melden.
E-Mail: kontakt.je.events@gmail.com
Veranstalter: J&E Events GbR
Wir nehmen Rückmeldungen ernst und antworten so schnell wie möglich.